Unsere AGB
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Durch das Anfordern eines von uns angebotenen Exposés kommt zwischen Ihnen (nachfolgend: auch „Kunde“) und uns, der Eberle und Godau Immobilien GmbH (nachfolgend: „Eberle • Godau“), ein Maklervertrag zustande. Die Provision wird mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrages (nachfolgend: „Hauptvertrag“) fällig.
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Die Eberle und Godau Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den Verkäufer als Makler provisionspflichtig tätig zu werden.
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Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Eberle und Godau Immobilien GmbH über alle für die Durchführung des Maklervertrages wesentlichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, die Eberle und Godau Immobilien GmbH über das Zustandekommen des Hauptvertrages unaufgefordert und unverzüglich zu benachrichtigen und auf Anforderung eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages an die Eberle und Godau Immobilien GmbH zu übermitteln. Die Auskunftspflicht des Kunden wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
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Kommt durch die Tätigkeit von der Eberle und Godau Immobilien GmbH statt des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages ein Mietvertrag über das Objekt zustande oder umgekehrt, lässt dies den Provisionsanspruch unberührt. Der Kunde schuldet dann den üblichen Maklerlohn im Sinne des § 653 Abs. 2 BGB.
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Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem Zweck des Maklervertrages wirtschaftlich entspricht. Als Hauptvertrag gilt ferner ein Vertragsabschluss durch eine (natürliche oder juristische) Person, die zu dem Kunden in dauerhafter, enger Verbindung steht.
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Weist die Eberle und Godau Immobilien GmbH dem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über ein Objekt nach und kannte der Kunde den Umstand bereits, dass das Objekt zum Verkauf steht (sogenannte Vorkenntnis), so hat er der Eberle und Godau Immobilien GmbH dies unverzüglich mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen und die Vorkenntnis anhand von Dokumenten zu belegen.
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Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit von der Eberle und Godau Immobilien GmbH erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt dadurch ein Dritter einen Vertrag über das von der Eberle und Godau Immobilien GmbH gegenüber dem Kunden nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde der Eberle und Godau Immobilien GmbH die Provision, wie wenn der Kunde diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
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Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder der Aufrechnung gegenüber dem Provisionsanspruch von der Eberle und Godau Immobilien GmbH ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruht oder unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
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Die Eberle und Godau Immobilien GmbH haftet dem Kunden nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Objektangaben, auch nicht für solche auf der Website oder in dem Exposé. Alle Objektangaben beruhen auf Auskünften des Verkäufers. Insbesondere haftet die Eberle und Godau Immobilien GmbH nicht für die bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässige Nutzung des Objektes. Die Eberle und Godau Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die Wohnnutzung von Spitzböden oder Kellergeschossräumen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften unzulässig sein kann.
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Flächenangaben zu den Objekten erfolgen grundsätzlich nach dem sogenannten „Sylter Maß“. Demnach wird die zwischen den Fußleisten bzw. den Innenwänden befindliche Fläche gemessen. Ein Abzug aufgrund der Raumhöhe findet nicht statt.
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Die Eberle und Godau Immobilien GmbH haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Eberle und Godau Immobilien GmbH auch für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vorstehende Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Eberle und Godau Immobilien GmbH. Eine weitergehende Haftung von der Eberle und Godau Immobilien GmbH ist ausgeschlossen.
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Die Eberle und Godau Immobilien GmbH ist nach dem Geldwäschegesetz zur Identifizierung und Identitätsprüfung des Kunden verpflichtet. Die dafür erforderlichen Dokumente und Informationen stellt der Kunde der Eberle und Godau Immobilien GmbH auf Anforderung zur Verfügung.
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Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
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Auf den Maklervertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Staaten der EU oder der Schweiz, so wird ihm der Schutz, der sich aus den zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates für ihn ergibt, durch die vorstehend genannte Rechtswahl nicht entzogen. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, ist Erfüllungsort und Ort für die Bestimmung des Gerichtsstandes der Sitz von der Eberle und Godau Immobilien GmbH.
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Sollten einzelne Regelungen des Maklervertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame oder nichtigen Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen , die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von etwaigen Vertragslücken.
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Die Eberle und Godau Immobilien GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.